Energieausweise
Einfach und unkompliziert.
Gemäß der EnEV 2014 (gültig seit Mai 2014) sind z.B. Verkäufer, Vermieter sowie Verpächter von Immobilien, verpflichtet sogar schon in Inseraten (wie auf Immobilienbörsen) Pflichtangaben aus dem Energieausweis anzugeben. Spätestens bei der Besichtigung von Kauf- oder Mietinteressenten muss ein gültiger Energieausweis zum Objekt vorliegen. Dieser darf nur von zertifizierten Stellen ausgestellt werden.
Wir sind als Sachverständige für Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 zertifiziert, Energieausweise auszustellen.
Wir erstellen schnell und unkompliziert einen Energieausweis für Ihr Gebäude.
Für einen Bedarfsausweis benötigen wir eine Planmappe des Gebäudes. Alles weitere besprechen wir im gemeinsamen Termin.
Für einen Verbrauchsausweis benötigen wir die Abrechnungen von den Strom- und Heizkostenabrechnungen Ihrer Energieversorger der letzten 3 Jahre.